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Schlussfolgerungen

Die Wirtschaftsprüferpraxis kann bestimmen, ob die Verwendung von elektronischen Signaturen für das Abzeichnen zulässig sein soll. Die Praxis kann sich außerdem entschließen, unvollständige Dokumente abzuzeichnen. Die Option steht Ihnen im Dokument AO - Einstellungen Arbeitspapiere unter Abschluss der Prüfung - Reaktionen zur Verfügung. Sobald die Schlussfolgerung abgezeichnet wurde, erfolgt die Abzeichnung des Dokuments im oberen Bereich des Dokuments automatisch.

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