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Berichtspflichtige Elemente

Im Rahmen der Ausführung des Prüfungsauftrags kann das Prüfungsteam Aufgaben oder Elemente ermitteln, die dem Management oder anderen für die Überwachung Verantwortlichen berichtet werden müssen. Möglicherweise hat Ihr Kanzleiautor dazu die Funktion Berichtspflichtige Elemente aktiviert, die die Erfassung, Verwaltung und automatische Berichterstattung berichtspflichtiger Elemente ermöglicht.

Erfassen Sie die im Rahmen des Prüfungsverfahrens identifizierten berichtspflichtigen Elemente, indem Sie in einem Arbeitsprogramm oder einer Checkliste und sonstigen ausgewählten Formularen auf das Symbol klicken. Daraufhin wird der Dialog Neues berichtspflichtiges Element angezeigt, über den Sie die entsprechenden Attribute für berichtspflichtige Elemente auswählen, Empfehlungen hinzufügen und jedes Element mit spezifischen Arten von Schreiben verknüpfen können. (Ist das Symbol nicht verfügbar, hat der Autor Ihrer Kanzlei die Funktion Berichtspflichtige Elemente möglicherweise deaktiviert.)

Berichtspflichtige Elemente, die während der Prüfung identifiziert werden, können im Dokument Berichtspflichtige Elemente akkumuliert werden. Über das Dokument Berichtspflichtige Elemente können berichtspflichtige Elemente erstellt, kopiert und bearbeitet werden.

Es können Management Letter erstellt werden, die automatisch Verknüpfungen mit den entsprechenden berichtspflichtigen Elementen herstellen und mit diesen generiert werden.

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