Allgemeines zu Restriktionen
Um sicherzustellen, dass der Export des Offenlegungsdokuments in das XML-Format korrekt durchgeführt wird, müssen beim Einsatz von SmartPublisher in folgenden Bereichen einige Punkte beachtet werden:
Bitte beachten Sie auch die Restriktionen, die ggf. vom elektronischen Bundesanzeiger für die Darstellung und das Hochladen der XML-Dateien vorgegeben werden (https://publikations-plattform.de). Beachten Sie außerdem, dass es nach der Einreichung der Dateien durch manuelle Überarbeitungen seitens des Bundesanzeigers bei der Veröffentlichung zu Abweichungen in der Darstellung kommen kann. Darauf weist auch der elektronische Bundesanzeiger in den AGB hin:
"Alle Publikationen werden wegen der Vergleichbarkeit der Informationen und der rationellen Arbeitsabläufe ausschließlich in den beim „elektronischen Bundesanzeiger“ üblichen und einheitlichen Schrifttypen und Gestaltungsformen der einzelnen Bereiche und Rubriken im Internet publiziert. Eine Versendung von Korrekturabzügen erfolgt nicht."
Die AGB des elektronischen Bundesanzeigers finden Sie unter www.ebundesanzeiger.de.
Wichtiger Hinweis:
Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2020 oder später beginnen, müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ihre Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte als ESEF-Dateien (European Single Electronic Format) übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie mit SmartPublisher keine ESEF-Dateien erstellen können.
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