Was Sie bei der Formatierung von Absätzen beachten müssen
Um sicherzustellen, dass der Export des Offenlegungsdokuments in das XML-Format korrekt durchgeführt wird, müssen bei der Formatierung von Absätzen die folgenden Punkte beachtet werden.
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Die Formatierung von Absätzen in SmartPublisher durch Tabulatoren wird beim XML-Export nicht übernommen. In der XML-Datei bleibt jeweils nur der erste Tabulator eines Absatzes erhalten. Verwenden Sie daher in SmartPublisher zur Formatierung von Absätzen anstelle der Tabulatoren eine einzeilige Tabelle.
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Durch Tabulatoren formatierte Absätze können aus Microsoft Excel oder Microsoft Word in SmartPublisher übernommen werden. Bei der Übertragung ins XML-Format bleibt jedoch jeweils nur der erste Tabulator eines Absatzes erhalten. Verwenden Sie daher in SmartPublisher zur Formatierung von Absätzen anstelle der Tabulatoren eine einzeilige Tabelle.
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Als Aufzählungszeichen in Listen unterstützt SmartPublisher analog zum Bundesanzeiger ausschließlich den schwarz gefüllten Punkt und den Bindestrich. Sollten Sie im Offenlegungsdokument andere Aufzählungszeichen verwenden, werden diese sowohl im XML Viewer als auch im Bundesanzeiger als schwarz gefüllter Punkt oder Bindestrich dargestellt. Außerdem können Aufzählungszeichen nur auf der ersten Ebene einer Liste verwendet werden. Siehe auch Nummerierungen und Aufzählungszeichen.
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SmartPublisher unterstützt Nummerierungen ausschließlich auf der ersten Ebene einer Liste. Siehe auch Nummerierungen und Aufzählungszeichen.
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Text, der über die Zwischenablage in das Offenlegungsdokument übernommen wird, wird mit dem Format „Normal“ in das Offenlegungsdokument eingefügt. Das Format des so eingefügten Textes sollte in „Bericht“ geändert werden.
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Es ist möglich, Absätzen das Format „Fett“ oder „Kursiv“ zuzuweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Format immer nur einem Absatz, nicht jedoch einem einzelnen Wort zuweisen können.
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Es dürfen keine weichen Umbrüche verwendet werden.
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