Was Sie beim Einsatz von Grafiken und Logos beachten müssen
Um sicherzustellen, dass der Export des Offenlegungsdokuments in das XML-Format korrekt durchgeführt wird, müssen beim Einsatz von Grafiken und Logos die folgenden Punkte beachtet werden.
- Grafiken dürfen eine maximale Breite von 599 Pixel und eine maximale Höhe von 549 Pixel haben und können im JPG-, GIF- und PNG-Format beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Da in CaseView Dokumente jedoch nur BMP- und JPG-Formate eingebunden werden können, sind im Bericht, der über SmartPublisher aufbereitet werden soll, ausschließlich JPG-Formate zu verwenden.
- Die Bezeichnung von Grafiken darf keine Sonderzeichen, Leerzeichen und Unterstriche enthalten.
- Logos müssen eine Auflösung von 72 dpi haben und können im JPG- und GIF-Format beim Bundesanzeiger eingereicht werden. In CaseView Dokumente können zwar BMP- und JPG-Formate eingebunden werden, aber wir weisen darauf hin, dass im Bericht, der über SmartPublisher aufbereitet werden soll, ausschließlich JPG-Formate verwendet werden müssen (BMP- und GIF-Formate werden nicht unterstützt).
- Als Grafiken gelten Embleme, Schaubilder sowie Abbildungen. Sie dürfen nicht ausschließlich Text enthalten. Der Bundesanzeiger akzeptiert beispielsweise keine Tabellen, die als Grafik eingereicht werden.
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