Abweichungen in der Darstellung des elektronischen Bundesanzeigers
Bei der Veröffentlichung der XML-Datei im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt eine manuelle Überarbeitung der eingereichten Datei durch Mitarbeiter des Bundesanzeigers. Dadurch kommt es zu Abweichungen in der Darstellung des Offenlegungsdokuments. Auf die Nachbearbeitung wird in den AGB des elektronischen Bundesanzeigers hingewiesen.
Beispielsweise werden Zeilenumbrüche vom Bundesanzeiger nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass Texte, die mit Hilfe von Zeilenumbrüchen formatiert wurden, im Bundesanzeiger nicht so angezeigt werden, wie sie zuvor im SmartPublisher Offenlegungsdokument dargestellt wurden. Die Umbrüche werden vom Bundesanzeiger entfernt und der Text wird zusammengezogen.
Copyright © 2021 Audicon GmbH. Alle Rechte vorbehalten.