Reihenfolge des angezeigten Inhalts ändern
Um die Offenlegungsreihenfolge flexibler zu gestalten, haben Sie die Möglichkeit, die Reihenfolge der Bereiche, die unter Definition des Inhalts gelistet sind, anzupassen. So möchten beispielsweise Unternehmen den Bestätigungsvermerk an den Beginn der Offenlegung stellen.
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Möchten Sie die Reihenfolge der Bereiche ändern, klicken Sie auf die Schaltfläche Reihenfolge in der fixierten Kopfzeile oder rufen Sie über die rechte Maustaste das Kontextmenü auf und wählen Offenlegungsreihenfolge ändern aus.
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Die Dialogbox Manuelle Abschnittssortierung wird geöffnet:

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Markieren Sie den Bereich, den Sie verschieben möchten, und wählen Sie anschließend über die Schaltflächen Nach oben oder Nach unten die Position des ausgewählten Bereichs aus.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie auf die Pfeiltasten
klicken, werden Ihnen
zwar im Bereich Anhang – sofern definiert – die weiteren hierunter eingestellten
Dokumente als Platzhalter angezeigt, diese können jedoch nicht innerhalb
des Bereichs Anhang verschoben werden. Nur die Bereiche, aber nicht deren
Inhalte, können verschoben werden.
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Verschieben Sie ggf. auch andere Bereiche an eine neue Position und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK.
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Die Änderung der Reihenfolge wird synchron zu Ihrer Auswahl auch im Bereich Definition des Inhalts und für die Schaltfläche Gehe zu in der fixierte Kopfzeile geändert. Auch im Offenlegungsdokument wird die Reihenfolge der Bereiche gemäß Ihrer Auswahl angezeigt. Nur bei der Anzeige Status in der fixierten Kopfzeile wird die Standardreihenfolge beibehalten.

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Diese Reihenfolge wird so in den XML-Export übernommen. Es wird empfohlen, die endgültige Reihenfolge der Bereiche kurz vor dem XML-Export festzulegen.
Bitte beachten Sie:
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Eine Sortierung innerhalb eines Bereichs kann nicht durchgeführt werden. Nur der gesamte Bereich kann an eine andere Position im Offenlegungsdokument verschoben werden.
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Die gewählte Reihenfolge der Offenlegung wird im dazugehörigen Mandanten immer beibehalten. Wird das SmartPublisher Offenlegungsdokument in einen anderen Mandanten übernommen, zeigt das Offenlegungsdokument wieder die Standardreihenfolge an.
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