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Der Bereich Hinterlegungsumfang

Sie haben die Möglichkeit, über die Schaltfläche in der fixierten Kopfzeile zusätzliche Hinweise und Informationen zu diesem Bereich einzublenden.

Der Bereich Hinterlegungsumfang besteht nur, wenn es sich bei der Gesellschaft um eine Kleinstkapitalgesellschaft handelt und Sie in der Registerkarte Erleichterungen angegeben haben, dass das Unternehmen von der Offenlegungserleichterung (dauerhafte Hinterlegung) nach § 326 Abs. 2 HGB Gebrauch macht. Je nach Wahl der übrigen Erleichterungen variieren auch die zu beantwortenden Fragen im Bereich Hinterlegungsumfang.

Die Beantwortung der Fragen bestimmt, welche Hinterlegungsbereiche im Untermenü Status der fixierten Kopfzeile zur Verfügung stehen. Wird z. B. die Frage „Werden weitere Dokumente (freiwillig) hinterlegt?“ mit „Ja“ beantwortet, steht im Untermenü Status der fixierten Kopfleiste das Bedienungselement Weitere Unterlagen zur Verfügung. Bedienungselemente der Bereiche, die nicht hinterlegt werden, sind ausgegraut und somit inaktiv.

 

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