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Grafiken

Pro Offenlegung können 10 Dateien, d. h. 1 XML-Datei und maximal 9 Grafikdateien, beim elektronischen Bundesanzeiger auf der Publikations-Serviceplattform https://publikations-plattform.de eingereicht werden. Im Offenlegungsdokument enthaltene Grafiken, Logos und Schaubilder werden nicht in die XML-Datei eingebunden, sondern müssen separat übermittelt werden. Beachten Sie hierbei die folgenden technischen Daten.

Grafiken, Schaubilder:

Maximale Abmessungen

Pixel: 599 Breite x 549 Höhe

Format

.gif und .jpg

(Das SmartPublisher Offenlegungsdokument unterstützt nur .jpg)

Farbe

Schwarz-Weiß oder Farbe

Logos:

Auflösung

72dpi

Größe

Originalgröße, in der sie veröffentlicht werden sollen

Format

.gif und .jpg

(Das SmartPublisher Offenlegungsdokument unterstützt nur .jpg)

Farbe

Schwarz-Weiß oder Farbe

WICHTIGER HINWEIS:

Als Grafiken gelten Embleme, Schaubilder sowie Abbildungen. Sie dürfen nicht ausschließlich Text enthalten. Der Bundesanzeiger akzeptiert beispielsweise keine Tabellen, die als Grafik eingereicht werden.

Um eine Grafik oder ein Logo in das Offenlegungsdokument zu übernehmen, öffnen Sie über das Menü EinfügenBild die Dialogbox Bildobjekt. Lokalisieren Sie das gewünschte Bild.

Bestätigen Sie Ihre Auswahl, indem Sie auf OK klicken. (Das Einfügen von Bildern ist in der CaseView Hilfe detailliert beschrieben.)

Die in das Offenlegungsdokument eingefügten Grafiken werden unter Microsoft Windows 7, Microsoft Windows Vista und Microsoft Windows Server 2008 R2 im Verzeichnis C:\Benutzer\Öffentlich\Öffentliche Dokumente\Audicon\SmartPublisher (C:\Users\Public\Documents\Audicon\SmartPublisher) und unter Microsoft Windows XP im Verzeichnis C:\Dokumente und Einstellungen\All Users\Anwendungsdaten\Audicon\SmartPublisher abgelegt.

 

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