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Anweisungen für die detaillierte Reaktion auf beurteilte Risiken

Hinweis: Dieses Feature ist nicht in allen Produkten verfügbar.

Art und Umfang der weiterführenden Prüfungshandlungen sollten:

  • auf pflichtgemäßem Ermessen basieren

  • auf die beurteilten Risiken nach Aussage reagieren bzw. mit ihnen verknüpft sein

  1. Beantworten Sie die sechs Fragen im Abschnitt Detaillierte Überlegungen des Abschlussprüfers zur Risikobeurteilung, und bestimmen Sie die Auswirkungen auf die Prüfungsplanung (falls zutreffend).

    1. Ist dieser Kontensaldo wesentlich oder potenziell wesentlich?

    2. Gibt es Aussagen, die nicht allein durch aussagebezogene Prüfungen behandelt werden können? Wenn ja, könnten Funktionsprüfungen notwendig sein.

    3. Wird erwartet, dass interne Kontrollen über zugehörige Geschäftsvorfallströme/-prozesse zuverlässig sind? Falls ja, ziehen Sie Funktionsprüfungen in Erwägung.

    4. Sind aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen verfügbar (z. B. über zugehörige Geschäftsvorfallströme)? Wenn ja, könnte dies den Bedarf an weiteren Prüfungshandlungen reduzieren.

    5. Muss das Risiko doloser Handlungen (z. B. Außerkraftsetzung von Kontrollen durch das Management) adressiert werden? Falls ja, erläutern Sie das Vorgehen. (Siehe Formular 605)

    6. Gibt es „bedeutsame Risiken“, die adressiert werden müssen?

  2. Füllen Sie die Tabelle „Reaktion auf beurteilte Risiken“ aus.

    1. Dokumentieren Sie die beurteilten Risikostufen auf Abschlussebene und auf Aussageebene.

    2. Ermitteln Sie, ob sich die beurteilten Risiken aus der Vorperiode geändert haben.

  3. Bestimmen Sie die angemessene Kombination aus Art und Umfang der Prüfungshandlungen, um die einzelnen Aussagen im Jahresabschluss zu adressieren.

    • Aussagebezogene Prüfungshandlungen - Basis – Adressiert alle relevanten Jahresabschlussaussagen und wird in den meisten Prüfungen verwendet. In kleineren Einheiten und bei Aussagen mit geringen Risiken sind diese grundlegenden Prüfungshandlungen möglicherweise schon ausreichend. Bei Aussagen mit höheren Risiken und bedeutsamen Risiken sind zusätzliche Prüfungshandlungen wie die unten genannten erforderlich.

    • Aussagebezogene Prüfungshandlungen - erweitert – Diese Prüfungshandlungen wurden entwickelt, um auf spezifische Risikofaktoren, wie z. B. Außerkraftsetzung von Kontrollen durch das Management, zu reagieren. Hierunter fallen beliebige Arten von Prüfungshandlungen, die sich woanders nicht einordnen lassen, wie erweiterte grundlegende Prüfungshandlungen, angepasste Prüfungshandlungen, bewusste Stichprobenprüfung und umfassende Nachprüfung von Salden (d. h. über 90 %).

    • Aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen – Diese Prüfungshandlungen können verwendet werden, um Kontensalden (z. B. Umsatzerlöse) zu überprüfen, die anhand anderer zuverlässiger Informationsquellen vorhergesagt werden können. Beispiel: Wenn ein Unternehmen aus zwei seiner Gebäude jeweils EUR 20.000 Jahresmiete erzielt (gemäß Mietvertrag), kann der Gesamterlös mit EUR 40.000 vorhergesagt werden. Diese Prüfungshandlungen sind nicht identisch mit dem Vergleich des diesjährigen Saldos mit dem Vorjahreswert. Dies wäre eine grundlegende Prüfungshandlung gemäß Punkt 1.

    • Funktionsprüfungen – Für Funktionsprüfungen wird häufig die Entdeckungsstichprobe verwendet. Eine Stichprobe mit nur 30 Elementen (aus der Grundgesamtheit nach dem Zufallsprinzip ausgewählt) ohne festgestellte Abweichungen kann die angemessene Sicherheit gewährleisten, dass die Kontrollen in dem Zeitraum wirksam durchgeführt wurden. Bei einer Stichprobe mit 60 Elementen wäre eine Abweichung zulässig.