Allgemeines zu Restriktionen
Um sicherzustellen, dass der Export des Offenlegungsdokuments in das XML-Format korrekt durchgeführt wird, müssen beim Einsatz von SmartPublisher in folgenden Bereichen einige Punkte beachtet werden:
Bitte berücksichtigen Sie auch die Restriktionen, die ggf. vom Unternehmensregister für die Darstellung und das Hochladen der XML-Dateien vorgegeben werden (https://publikations-plattform.de). Beachten Sie außerdem, dass es nach der Einreichung der Dateien durch manuelle Überarbeitungen seitens des Unternehmensregisters bei der Veröffentlichung zu Abweichungen in der Darstellung kommen kann. Auf die Nachbearbeitung wird in den AGB der jeweiligen Publikations-Plattform im Abschnitt „Darstellung und Gestaltungsformen‟ hingewiesen.
Wichtiger Hinweis:
Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2020 oder später beginnen, müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ihre Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte als ESEF-Dateien (European Single Electronic Format) übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie mit SmartPublisher keine ESEF-Dateien erstellen können.
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