Was Sie beim Einsatz von Grafiken und Logos beachten müssen
Um sicherzustellen, dass der Export des Offenlegungsdokuments in das XML-Format korrekt durchgeführt wird, müssen beim Einsatz von Grafiken und Logos die folgenden Punkte beachtet werden.
Grafiken
- Als Grafiken gelten Embleme, Schaubilder sowie Abbildungen. Sie dürfen nicht ausschließlich Text enthalten. Das Unternehmensregister akzeptiert beispielsweise keine Tabellen, die als Grafik eingereicht werden.
- In dem Bericht, der über SmartPublisher aufbereitet werden soll, ist für Grafiken ausschließlich das JPG-Format zu verwenden, da in CaseView Dokumenten nur JPG- und BMP-Formate eingebunden, im Unternehmensregister jedoch nur die Formate JPG, GIF und PNG eingereicht werden können.
- Grafiken dürfen eine maximale Breite von 599 Pixel und eine maximale Höhe von 549 Pixel haben.
- Die Bezeichnung von Grafiken darf keine Sonderzeichen, Leerzeichen und Unterstriche enthalten.
Logos
- Logos müssen eine Auflösung von 72 dpi haben.
- In dem Bericht, der über SmartPublisher aufbereitet werden soll, ist für Logos ausschließlich das JPG-Format zu verwenden, da in CaseView Dokumenten nur JPG- und BMP-Formate eingebunden, im Unternehmensregister jedoch nur die Formate JPG und GIF eingereicht werden können.
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