Logo einfügen
Sie haben im Bereich Bekanntmachungskopf des SmartPublisher Offenlegungsdokuments die Möglichkeit, den editierbaren Bereich für das Logo ein- bzw. auszublenden. Klicken Sie zum Einblenden des Bereichs auf das Pfeil-Symbol.
Es wird ein Untermenü eingeblendet.
Wählen Sie in der Drop-Down-Liste Editierbarer Bereich für das Logo im Bekanntmachungskopf die Option einblenden.
Daraufhin wird eine neue Zeile für Ihr Logo eingeblendet.
In der neuen Zeile können Sie nun Ihr Logo einfügen, indem Sie im Menü Einfügen die Option Bild wählen, im Dialog Bildobjekt Ihr Logo lokalisieren und die Option im Dokument anzeigen aktivieren. Bitte beachten Sie, dass das Logo wie auch alle anderen Grafiken den Restriktionen des Bundesanzeiger unterliegt. Informationen zu diesen Restriktionen finden Sie hier.
Sobald Sie die Auswahl des Logos mit OK bestätigt haben, wird das Bild eingefügt.
Sobald Sie einen Export der Daten über die Schaltfläche XML Export in der fixierten Kopfzeile durchgeführt haben, können Sie das Logo im Viewer anzeigen. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche XML Viewer in der fixierten Kopfzeile.
WICHTIGE HINWEISE:
-
Das Logo zählt als eine der neun Grafiken, die an den Bundesanzeiger hochgeladen werden können.
-
Das Logo wird wie alle anderen Grafikdateien im Verzeichnis C:\Benutzer\Öffentlich\Öffentliche Dokumente\Audicon\SmartPublisher (C:\Users\Public\Documents\Audicon\SmartPublisher) abgelegt.
-
Bitte beachten Sie unbedingt die Restriktionen des Bundesanzeigers in Bezug auf Grafiken. Informationen finden Sie im Hilfethema Was Sie beim Einsatz von Grafiken und Logos beachten müssen.
Copyright © 2021 Audicon GmbH. Alle Rechte vorbehalten.