Modul Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Durch den Wegfall von Einführungserleichterungen der Finanzverwaltung sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften seit dem Geschäftsjahr 2015 als eigene Datensätze einzureichen. Das Modul Sonder- und Ergänzungsbilanzen ermöglicht es, aus dem Projekt der Gesamthand für alle Gesellschafter/Mitunternehmer automatisiert Subprojekte anzulegen und auf diese Weise die Sonder- und Ergänzungsbilanzen zu verwalten.
Um das Modul Sonder- und Ergänzungsbilanzen einsetzen zu können, muss Ihr Lizenzschlüssel das entsprechende Merkmal aufweisen. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihren Audicon Kundenberater (sales@audicon.net), um die gewünschte Lizenzerweiterung zu erwerben. Geben Sie im Betreff der E-Mail „Modul Sonder- und Ergänzungsbilanzen“ an. Nach dem Erwerb der Lizenzerweiterung wird die Aktualisierung Ihres Lizenzschlüssels veranlasst.
Seit dem 1.1.2017 wird bei Personengesellschaften für 2017 je angelegten Gesellschafter und je Geschäftsjahr eine Lizenzgebühr auf Basis der zum Vorjahresende angelegten Gesellschafter berechnet. So wird eine Übermittlung oder werden auch mehrfache Übermittlungen, die z. B. für Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie für ggf. notwendige Korrekturen erforderlich sind, nicht separat berechnet, sondern sind mit dem Preis für die Anlage eines Gesellschafters abgegolten. Der neuen Lizenzierung liegt somit nicht die Anzahl der tatsächlichen Übermittlungen, sondern die Anzahl der angelegten Gesellschafter zugrunde.
Bitte lesen Sie in Bezug auf das Modul Sonder- und Ergänzungsbilanzen auch die Hinweise zur Datenübertragung und Abrechnung.
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