Grafiken
Pro Offenlegung können 10 Dateien, d. h. 1 XML-Datei und maximal 9 Grafikdateien, beim elektronischen Bundesanzeiger auf der Publikations-Serviceplattform https://publikations-plattform.de eingereicht werden. Im Offenlegungsdokument enthaltene Grafiken, Logos und Schaubilder werden nicht in die XML-Datei eingebunden, sondern müssen separat übermittelt werden. Beachten Sie hierbei die folgenden technischen Daten.
Grafiken, Schaubilder:
Maximale Abmessungen |
Pixel: 599 Breite x 549 Höhe |
Format |
.gif und .jpg (Das SmartPublisher Offenlegungsdokument unterstützt nur .jpg) |
Farbe |
Schwarz-Weiß oder Farbe |
Logos:
Auflösung |
72dpi |
Größe |
Originalgröße, in der sie veröffentlicht werden sollen |
Format |
.gif und .jpg (Das SmartPublisher Offenlegungsdokument unterstützt nur .jpg) |
Farbe |
Schwarz-Weiß oder Farbe |
WICHTIGER HINWEIS:
Als Grafiken gelten Embleme, Schaubilder sowie Abbildungen. Sie dürfen nicht ausschließlich Text enthalten. Der Bundesanzeiger akzeptiert beispielsweise keine Tabellen, die als Grafik eingereicht werden.
Um eine Grafik oder ein Logo in das Offenlegungsdokument zu übernehmen, öffnen Sie über das Menü Einfügen – Bild die Dialogbox Bildobjekt. Lokalisieren Sie das gewünschte Bild.
Bestätigen Sie Ihre Auswahl, indem Sie auf OK klicken. (Das Einfügen von Bildern ist in der CaseView Hilfe detailliert beschrieben.)
Die in das Offenlegungsdokument eingefügten Grafiken werden unter Microsoft Windows 10 im Verzeichnis C:\Benutzer\Öffentlich\Öffentliche Dokumente\Audicon\SmartPublisher (C:\Users\Public\Documents\Audicon\SmartPublisher) abgelegt.
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