Gewinn- und Verlustrechnung bearbeiten
Um die Gewinn- und Verlustrechnung für die Offenlegung aufzubauen, müssen die zugrunde liegenden Daten aus dem Jahresabschluss in das Offenlegungsdokument übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass für die Offenlegung von kleinen Gesellschaften die Gewinn- und Verlustrechnung nicht zur Verfügung steht.
WICHTIGE HINWEISE:
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Bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen in Anspruch nehmen, werden die Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst ab der Position „Rohergebnis“ angezeigt.
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Sie haben die Möglichkeit, in der Gewinn- und Verlustrechnung Nullzeilen anzuzeigen. Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise finden Sie hier.
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Zelleigenschaften können in der Gewinn- und Verlustrechnung entweder über einen Rechtsklick und das entsprechende Kontextmenü oder durch einen Doppelklick auf die jeweilige Zelle aufgerufen werden. Der auf diese Weise aufgerufenen Dialog Eigenschaften Zelle bietet u. a. die Option Nur anzeigen, mit der Sie Zellen ausblenden und somit vom Druck ausschließen können.
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Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Kleinstkapitalgesellschaft, wird die Gewinn- und Verlustrechnung verkürzt dargestellt. Dies ist eine besondere Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften.
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Klicken Sie im Bereich Workflow der Offenlegung die Schaltfläche Definition des Inhalts an und überprüfen Sie, ob in der Spalte Anzeigen für die Gewinn- und Verlustrechnung ein Häkchen gesetzt ist. Sollte kein Häkchen gesetzt sein, aktivieren Sie die Option Anzeigen.
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Klicken Sie in der Zeile Gewinn- und Verlustrechnung auf den Pfeil neben der Drop-Down-Liste aus dem Dokument und wählen Sie das gewünschte Dokument aus.
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Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche Aktualisieren
. Es wird ein Warnhinweis eingeblendet, der Sie darauf hinweist, dass ein bereits in der Gewinn- und Verlustrechnung vorhandener Inhalt durch die Übernahme des neuen Inhaltes überschrieben wird.
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Bestätigen Sie den Hinweis entsprechend. Bei Ja wird der Inhalt des gewählten Dokuments in das Offenlegungsdokument übernommen.
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