Der Bereich Erleichterungen
Sie haben die Möglichkeit, über die Schaltfläche in der fixierten Kopfzeile zusätzliche Hinweise
und Informationen zu diesem Bereich einzublenden.
Bestimmen Sie im Bereich Erleichterungen, ob das Unternehmen von Aufstellungserleichterungen nach §§ 266, 276 HGB und Offenlegungserleichterungen nach § 327 HGB Gebrauch macht. Die Möglichkeit der Erleichterungen ist von der Größe und der Rechtsform einer Gesellschaft abhängig. Die Wahl der Erleichterungen bedingt den Veröffentlichungsumfang. Beachten Sie bitte, dass SmartPublisher Ihnen bei Verwendung der AuditReport Vorlage Unterstützung in Form von automatisiertem Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anbietet. Beispielsweise werden bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen in Anspruch nehmen, in der Bilanz die Positionen der dritten Ebene mit arabischen Ziffern automatisch ausgeblendet und die Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst ab der Position „Rohergebnis“ angezeigt. In diesem Fall werden vorhandene Davon-Vermerke automatisch der nächsthöheren Ebene hinzugefügt.
Bitte beachten Sie:
Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Kleinstkapitalgesellschaft, können Sie im Bereich Erleichterungen bestimmen, ob das Unternehmen auf die Aufstellung eines Anhangs nach § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. In Abhängigkeit von Ihrer Antwort ist der Bereich Anhang anschließend unter Definition des Inhalts verfügbar oder nicht vorhanden.
Außerdem können Sie festlegen, ob das Unternehmen von Aufstellungserleichterungen nach §§ 266, 274a, 275 und ggf. 288 HGB Gebrauch macht. Sofern Sie diese Frage mit Ja beantworten, wird in der Bilanz nur die erste Ebene ausgewiesen. Bei der Auswahl Nein können auch zusätzliche Ebenen angezeigt werden.
Des Weiteren können Sie angeben, ob das Unternehmen von der Offenlegungserleichterung (dauerhafte Hinterlegung) nach § 326 Abs. 2 HGB Gebrauch macht. Bestätigen Sie dies mit Ja, ändert sich die Registerkarte Veröffentlichungsumfang in die Registerkarte Hinterlegungsumfang.
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