Bilanz bearbeiten
Um die Offenlegungsbilanz aufzubauen, müssen die zugrunde liegenden
Daten aus der Jahresabschlussbilanz in das Offenlegungsdokument übernommen
werden.
In der folgenden Beschreibung der einzelnen Schritte wird davon ausgegangen,
dass der Jahresabschluss anhand der AuditAgent Basisvorlage erstellt wurde.
Sollte Ihnen die Bilanz als Word- oder Excel-Dokument, die Leadsheets
und Standardpositionen aber in AuditAgent vorliegen, wird angeraten, die
Bilanz zunächst in CaseView zu erstellen und anschließend das CaseView
Dokument in das Offenlegungsdokument zu übernehmen. Als weitere, weniger
empfehlenswerte Möglichkeit kann im Offenlegungsdokument anstatt der AuditAgent
Basisvorlage die Vorlage Andere
Vorlagen ausgewählt werden und das Word- oder Excel-Dokument
im Offenlegungsdokument bearbeitet werden. Beachten Sie, dass bei dieser
Vorgehensweise alle bisher beantworteten Offenlegungsfragen erneut beantwortet
werden müssen.
WICHTIGER HINWEIS:
Um die Bilanz problemlos in die AuditAgent Basisvorlage übernehmen zu können, müssen die Bilanzspalten der Audicon Standardaufteilung entsprechen und die Aktiv- und Passiv-Seite müssen in einer Tabelle vorliegen.
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Klicken Sie im Bereich Workflow der Offenlegung die Schaltfläche Definition des Inhalts an und überprüfen Sie, ob in der Spalte anzeigen für die Bilanz ein Häkchen gesetzt ist. Sollte kein Häkchen gesetzt sein, aktivieren Sie die Option Anzeigen.
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Klicken Sie in der Zeile Bilanz auf den Pfeil neben der Drop-Down-Liste Inhalt übernehmen aus dem Dokument und wählen das gewünschte Dokument aus.
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Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche Aktualisieren
. Es wird ein Warnhinweis eingeblendet, der Sie darauf hinweist, dass ein bereits in der Bilanz vorhandener Inhalt durch die Übernahme des neuen Inhaltes überschrieben wird.
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Bestätigen Sie den Hinweis entsprechend. Bei Ja wird der Inhalt des gewählten Dokuments in das Offenlegungsdokument übernommen.
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Bearbeiten Sie nun die Bilanz. Machen kleine oder mittelgroße Unternehmen keinen Gebrauch von den Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen, müssen die Bilanzposten mit arabischer Nummerierung offengelegt werden. Die Positionen sind bereits standardmäßig eingeblendet. Bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die von den Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen Gebrauch machen, besteht keine Offenlegungspflicht für die Positionen, die in der Bilanz auf der dritten Ebene mit arabischen Zahlen gekennzeichnet sind. Klicken Sie in diesem Fall auf das Symbol
neben der betreffenden Position, um die Position zuzuklappen.
Beachten Sie hierbei, dass Davon-Vermerke von ausgeblendeten Positionen (Positionen mit arabischer Nummerierung) bei der Hauptposition ausgewiesen werden müssen, wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt. Legen Sie hierzu ggf. in der Hauptposition eine neue Zeile für den Davon Vermerk an. Um eine neue Zeile einzugeben, stellen Sie den Cursor innerhalb der Offenlegungsbilanz an die gewünschte Stelle und wählen Sie im Menüband in der Registerkarte Start den Eintrag Tabelle und anschließend die Optionen Einfügen – Zeilen. Die Dialogbox Zeile einfügen wird geöffnet.
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Wählen Sie in der Dialogbox die Option Nach aktueller Zeile einfügen aus und klicken Sie auf OK. Die Zeile wird in der Tabelle eingefügt.
Geben Sie die Bezeichnung des Davon-Vermerks in der neu hinzugefügten Zeile ein.
Die Standardpositionen, denen die einzelnen Bilanzpositionen zugeordnet sind, werden am rechten Rand der Tabelle eingeblendet. Sie können bei Bedarf Standardpositionen neu zuordnen. Klicken Sie den Pfeil neben der entsprechenden Position an.
Wählen Sie anschließend die gewünschte Standardposition aus der Liste aus.
Sie können die einzelnen Eingabezellen bearbeiten, wie Sie es aus CaseView gewohnt sind. Klicken Sie hierzu die betreffende Eingabezelle mit der rechten Maustaste an und wählen Sie im Kontextmenü die entsprechende Funktion aus.
WICHTIGE HINWEISE:
- Wird eine Position aus § 327 HGB in der Bilanz dargestellt, so sind die Angaben aus dem Anhang zu entfernen.
- Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Kleinstkapitalgesellschaft ist die Aufstellung einer einfachen Bilanz ausreichend, d. h. nur die Buchstabenpositionen (erste Ebene) müssen ausgewiesen werden. Alle weiteren Positionen können Sie über das Minus-Symbol zuklappen.
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