Claudia - Überblick

Die App Claudia wurde von der CaseWare Germany GmbH auf der Basis der von CaseWare International Inc. (Caseware) zur Verfügung gestellten Plattform Caseware Cloud entwickelt. Bei der Anwendung Claudia handelt es sich um eine App für den Jahresabschluss mit integrierter PBC-Funktion (sog. PBC- bzw. Prepared-by-Client-Prozess). Die App begleitet Sie durch die Prozesse der Abschlussprüfung – von der Prüfungsplanung, Erfassung und Beurteilung von Risiken sowie Kontrollen über aussagebezogene Prüfungshandlungen bis zur Fertigstellung der Prüfungsakte. Durch die Nutzung einer modernen Cloud-Plattform können alle prüfungsrelevanten Unterlagen und Informationen schnell und einfach beim Mandanten angefordert werden.

Die CaseWare Germany GmbH lizenziert für die App Claudia verschiedene Inhalte von CaseWare International Inc., welche CaseWare International Inc. für die Abschlussprüfungssoftware Audit International verwendet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Musterarbeitspapiere (Checklisten und Prüfprogramme) zur Planung und Überwachung, zur Durchführung von Prüfungshandlungen als Reaktion auf identifizierte und beurteilte Risiken und zur Fertigstellung und Berichterstattung einer Abschlussprüfung.

Diese Inhalte lizenziert CaseWare International Inc. seinerseits bei dem Kanadischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada - CPA Canada). Sie enthalten nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen zur Anwendung der International Standards on Auditing (ISAs), herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), bei Abschlussprüfungen.

Die CaseWare Germany GmbH hat die CPA Canada- bzw. Caseware Inhalte ergänzt, um Bereiche abzudecken, welche für eine nach deutschem Recht durchgeführte Abschlussprüfung (§§ 316 ff. HGB) einzubeziehen sind. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche, die in den ISAs nicht geregelt sind bzw. bei denen nationale Regelungen ergänzend zu beachten sind:

  1. Darstellung der Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Standardpositionen) gemäß dem Gliederungsschema des HGB (§§ 266, 275 HGB)
  2. Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
  3. Erteilung des Bestätigungsvermerks
  4. Berichterstattung im Prüfungsbericht
  5. Berichtskritik
  6. Anforderungen an die Überwachung der Prüfung
  7. Musterprüfprogramme für die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  8. Checklisten für die Prüfung des Anhangs und Lageberichts nach Vorlage des IDW
  9. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Die Software ermöglicht eine gesetzliche Prüfung nach § 316 Abs. 1 HGB (Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts). Prüfungsgegenstand ist dabei ein nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellter Jahresabschluss und Lagebericht. Insoweit werden andere Rechnungslegungsvorschriften wie bspw. IFRS nicht berücksichtigt. Ebenfalls enthält die Vorlage grundsätzlich keine wirtschaftszweig- bzw. rechtsformspezifischen (z. B. § 317 Abs. 4 HGB – Prüfung des Risikofrüherkennungssystems) Besonderheiten.

Diese vorgenannten ergänzenden Inhalte hat Caseware zum Teil von dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) lizenziert sowie teilweise unter Beachtung interner Qualitätssicherungsrichtlinien in Zusammenarbeit mit erfahrenen Abschlussprüfern (Wirtschaftsprüfern) entwickelt.

Die Inhalte von Claudia werden regelmäßig von Caseware auf relevante rechtliche Änderungen und Entwicklungen in Bezug auf die ISAs sowie in Bezug auf nationale Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen untersucht und ggf. angepasst.

Haftungsausschluss

Bei der vorliegenden Vorlage Claudia handelt es sich um keine Verlautbarungen des IDW im Sinne von IDW PS 201, Tz. 28 ff., sondern um Empfehlungen von Caseware. Wirtschaftsprüfer sollten die in der Software enthaltenen Dokumente ggf. auf den jeweiligen Einzelfall (Art und Umfang des Auftrags) und die Besonderheiten und Regelungen der Kanzlei anpassen. Ferner weisen wir darauf hin, dass die Software immer unter Berücksichtigung der Fakten und Umstände einzusetzen ist, die jede einzelne Prüfung umfasst und die die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erfordert.

Sämtliche eingestellten Inhalte wurden durch Caseware sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Caseware kann jedoch für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen. CaseWare® International Inc. und die CaseWare Germany GmbH lehnen jegliche Verantwortung und Haftung ab, direkt oder indirekt, die als Folge der Verwendung dieser Software möglicherweise auftritt.

Nutzungsbedingungen

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der CaseWare Germany GmbH und CaseWare International Inc. unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Reverse Engineering, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verbreitung in elektronischen Systemen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Werk verwendete Markennamen und Produktbezeichnungen dem marken-, kennzeichen- oder urheberrechtlichen Schutz unterliegen.

Alle hier nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten.

Hinweis

In dieser Hilfe werden Abbildungen verwendet, die Szenarien aus der Verwendung von Caseware Cloud Produkten darstellen. Für die Erstellung der Abbildungen wurden bestimmte Eingabefelder mit zufällig ausgewählten Namen befüllt. Diese Namen wurden frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen oder Unternehmen.Sie dienen nur der Veranschaulichung und dem besseren Verständnis der beschriebenen Vorgehensweisen oder Sachverhalte.

Fragen und Anmerkungen

Fragen, Anmerkungen und Vorschläge zur Anwendung Claudia können Sie jederzeit gerne an den Produktbereich AuditSolutions der CaseWare Germany GmbH, Meitnerstraße 6, 70563 Stuttgart oder per E-Mail abschlusspruefung@caseware.com richten.